Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung

Zu den Veranstalter AGB

AGB von bontravo

Das Unternehmen bontravo GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bollermann, Berliner Allee 26, 13088 Berlin – tritt ausschließlich als Vermittler von Reisen fremder Veranstalter und Leistungsträger auf. bontravo betreibt unter dieser Website ein Online-Reisebüro. Neben der Vermittlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen hat bontravo die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, wenn nach den gesetzlichen Vorgaben des § 651 w BGB die Voraussetzungen erfüllt sind. bontravo ist selbst weder Reiseveranstalter, noch Vertragspartner der gebuchten Leistung.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen bontravo und deren Kunden und Nutzern (nachfolgend Kunden) von bontravo erbrachten Vermittlungstätigkeiten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem (von bontravo verschiedenen) Reiseveranstalter und möglichen weiteren Leistungsträgern sind maßgeblich allein deren AGB, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden.

 

I. Vertragsinhalt / Vertragsschluss

  1. Vermittlungsauftrag: Nach der Kontaktaufnahme des Kunden zu bontravo beginnt zunächst eine für den Kunden unverbindliche und kostenlose Bedarfsermittlung, um dem Kunden später ein passendes Angebot erstellen zu können. In diesem Zusammenhang entstehen keine Kosten und Pflichten auf Seiten des Kunden. Erst mit der Absendung einer Online-Buchungs-Anfrage durch das bereitgestellte Online-Formular in der Website oder mit der telefonischen Mitteilung oder durch Übersendung eingehender schriftlicher Buchungsanfragen oder einer mündlichen Buchungsanfrage, gibt der Kunde gegenüber bontravo ein verbindliches Angebot ab. Dieses Angebot bezieht sich nur auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrages zwischen bontravo und dem Kunden, ein kostenpflichtiger Reisevertrag kommt damit noch nicht zustande. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch bontravo kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB) zwischen dem Kunden und bontravo zustande, mit dem der Kunde bontravo beauftragt, die gewünschte Leistung für den Kunden zu besorgen und zu diesem Zwecke den Buchungsauftrag an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. Für den Abschluss des Vermittlungsvertrages bedarf es keiner bestimmten Form, insbesondere bedarf es keines schriftlichen Vertrages.
  2. Reisevertrag / Hauptvertrag: Die auf der Website dargestellten -oder im Rahmen von Beratung vorgestellten- und anschließend gegebenenfalls per E-Mail versandten Reiseleistungen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von bontravo und des jeweiligen Veranstalters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Einladung zum Vertragsabschluss. Die auf den endgültigen Reisevertragsschluss gerichtete Angebotsabgabe durch den Kunden erfolgt erst durch: a) Eingabe seiner Daten in das Online- Buchungsformular und dessen Absendung an bontravo oder b) bei telefonischen Buchungen durch die mündliche Angebotsabgabe durch den Kunden am Telefon oder c) durch E-Mail Antwort auf eine Angebots-E-Mail von bontravo. Der Kunde ist für den Zeitraum von maximal vier Kalendertagen an sein Vertragsangebot gebunden. Der Tag der Angebotsabgabe zählt bei der Berechnung dieser Frist nicht mit. Innerhalb dieses Zeitraumes kann bontravo im Namen des jeweiligen Anbieters oder der jeweilige Anbieter selbst durch Übermittlung einer Bestätigung oder Rechnung die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots erklären. Der Reisevertrag gilt mit der Übermittlung der Bestätigung als geschlossen. bontravo kann dem Kunden auch ein neues Vertragsangebot unterbreiten, dass der Kunde dann innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Der Vertrag über die Reise wird in diesem Fall durch Annahmeerklärung durch den Kunden geschlossen. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er das Angebot auf Abschluss des Reisevertrages nicht bestätigen kann, besteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber bontravo. Etwaige unverbindliche Sonderwünsche, die der Kunde im Rahmen der Buchung mitteilt, werden an den Reiseveranstalter weitergeleitet. Allein dieser entscheidet über die Annahme des Sonderwunsches. Sollte diesem Wunsch nicht entsprochen werden können, der Reisevertrag jedoch ansonsten in seinen Bestandteilten bestätigt werden, gilt der Reisevertrag mit Zugang der Bestätigung beim Kunden als zustande gekommen.
  3. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei (Reise-)verträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt vom Reisevertrag.

 

II. Vertragspflichten Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die vertragliche Pflicht von bontravo besteht in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden. Sie beinhaltet eine entsprechende Beratung sowie die Abwicklung der Buchung, insbesondere die Übergabe der relevanten Unterlagen und Formblätter (Art. 250, § 2 und Art. 251 § 2 EGBG).
  2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet bontravo im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die Weitergabe an den Auftraggeber.
  3. Soweit die finanzielle Abwicklung über bontravo erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers oder Veranstalters, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich jeweils aus dem mit dem Leistungsträger vermittelten Vertrag. Insbesondere ist bontravo berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, wenn diese wirksam vereinbart worden sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der Leistungsträger nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Reisenden geltend zu machen.
  4. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen, erfolgen Zahlungen durch den Kunden gegen Aushändigung des Sicherungsscheines des Reiseveranstalters (§ 651 r Abs. 4 BGB). Bei der Buchung nur einzelner Reiseleistungen ist die Übergabe eines Sicherungsscheins nicht vorgeschrieben. Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w BGB werden vom Kunden Zahlungen durch bontravo nur entgegengenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde.
  5. bontravo kann Ersatz der für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder diese den Umständen nach erforderlich waren.
  6. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist bontravo ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann bontravo ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihr entstehenden Aufwendungen, die sie nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. bontravo kann für ihre Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. bontravo haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von bontravo schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 

III. Reiseversicherungen

bontravo empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine solche ist nicht in den Reisepreisen enthalten. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. bontravo empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

 

IV. Rücktritt und Umbuchungen durch den Reisenden

  1. Die Stornierung des vermittelten Vertrages durch den Kunden ist jederzeit möglich. Die Modalitäten und eventuellen Kosten für Umbuchungen und Rücktritt richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, sofern diese einbezogen sind. Tritt der Kunde zurück, hat der Leistungsträger / Veranstalter in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Stornierungskosten. Er muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart bzw. zu erwerben böswillig unterlässt. Insoweit gelten die mit dem Leistungsträger / Veranstalter vereinbarten Stornierungsbedingungen. Für den Fall, dass Stornierungskosten durch den vermittelten Leistungsträger erhoben werden, bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass nur geringere Kosten entstanden sind.
  2. Der Rücktritt sollte schriftlich (per Fax oder Post) oder per E-Mail erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter/ Leistungsträger eingeht. Sollte die Reiserücktrittserklärung nur gegenüber dem Vermittler bontravo erfolgen, wird bontravo diese Rücktrittserklärung unverzüglich innerhalb ihrer Geschäftszeiten an den Reiseveranstalter weiterleiten. Da für die Höhe der anfallenden Rücktrittskosten der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem vermittelten Reiseveranstalter maßgebend ist, wird empfohlen, den Rücktritt immer schriftlich auch direkt dem Veranstalter gegenüber zu erklären und bontravo von der Rücktrittserklärung in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann häufig nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Auftraggeber günstigere Möglichkeit anbietet oder die Umbuchung nicht nur geringfügige Änderungen betrifft und nicht nur unerhebliche Kosten verursacht. Stornierungskosten sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt und gelten, soweit sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden.

 

V. Versand der Unterlagen

Nach Zahlungseingang auf dem Konto von bontravo bzw. dem vermittelten Veranstalter werden die Reiseunterlagen in der Regel umgehend versandt. bontravo verweist auf die entsprechenden Regelungen in den Reisebedingungen des betreffenden Veranstalters. Nach Erhalt/Empfang der Reiseunterlagen ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reiseziel, Reisedaten usw.) zu überprüfen und etwa fehlerhafte Ausstellung, gegenüber bontravo unverzüglich zu rügen.

 

VI. Haftung von bontravo als Vermittler

  1. bontravo haftet dem Kunden gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Vermittlerpflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 1 ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit letztere mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bontravo, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 ist auch die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung von bontravo aus dem Vermittlungsvertrag, soweit zulässig, betragsmäßig auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. 2. Für die vermittelte Leistung selbst haftet der Vertragspartner und Leistungserbringer dem Kunden gegenüber. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistung dem Leistungserbringer gegenüber anzuzeigen. Bei der Buchung einer Pauschalreise kann der Kunde Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Leistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch bontravo zur Kenntnis bringen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von bontravo zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

VII. Pflichten von bontravo im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist bontravo verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird bontravo ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.

 

VIII. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von bontravo ist Berlin.

Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass der Kunde nach Klagerhebung und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich deutscher Gesetze verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

 

IX. Datenschutz

Die Eingabe persönlicher Daten auf der Website von bontravo ist für den Kunden freiwillig. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantwortung etwaiger Anfragen des Kunden und zu dessen individueller Betreuung verwendet. Soweit für die Abwicklung geschlossener Verträge erforderlich, dürfen die registrierten Daten des Kunden dem jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger und sonstigen Dritten weitergegeben werden. Alle Daten des Kunden werden entsprechend geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen vertraulich behandelt. bontravo gibt keine Daten von Reisenden an außenstehende Dritte weiter, sofern keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Näheres zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

X. Alternative Streitbeilegung

bontravo weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bontravo derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen verpflichtend würde, wird der Kunde hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

 

Stand: August 2018

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